Die Kommission für Jugendmedienschutz ( KJM ) ist ein Organ des Landes Medienanstalt in Deutschland, das für stirbt inhaltliche Kontrolle im Bereich des länderübergreifenden Salons Rundfunk und im Internet ( Telemedien ) Zustand ist (p. § 13 JMStV). Die KJM beurteilt, ob Angebote Gegen die Menschenwürde oder gegen den Jugendschutz verstoßen und Kanns gegen sie vorgehen. Rechtsgrondlage ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag .